Evangelische Kirchengemeinde Kraftsdorf

Was ist zu tun unmittelbar nach Eintritt des Todes eines Angehörigen?

Noch zu Lebenzeiten ist in einem gemeinsamen vertraulichen Gespräch über Tod und Sterben zu reden. Die dort geäußerten Wünsche betreffs der Gottesdienstgestaltung, Ort des Begräbnisses, Art der Bestattung, etc, sollten in Ihren Entscheidungen Priorität besitzen.

Nach dem Eintritt des Todes ist ein Arzt zur Festellung des Todes und der Todesursache zu verständigen.  Der Arzt stellt den Sterbeschein aus mit dem Sie dann beim zuständigen Einwohnermeldeamt die Sterbeurkunde beantragen können. Diese benötigen Sie späterhin auch zur Abwicklung von diversen Rechtsgeschäften gegenüber Banken, Renten- und Krankenkasse. 

Lassen Sie sich nicht von der anstehenden Behördenbürokratie die Zeit der eigenen Trauer beschneiden! Trauer braucht Zeit und die haben Sie!

Verabreden Sie einen Termin mit einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Ist der Angehörige zuhause verstorben, haben Sie bis zu 72 h Zeit, um sich von ihm zu verabschieden. Nutzn Sie diese Zeit für eine kurze Andacht im Sterbezimmer zusammen mit Familienangehörigen und Nachbarn. Erst nach der Zeit des persönlichen Abschiednehmens wird der Verstorbene vom Bestattungshaus abgeholt. 

Informieren Sie dann auch unser Pfarramt. Nachdem mit dem Pfarrer ein Termin für den Trauergottesdienst und für ein Trauergespräch verabredet wurde, ist das Bestattungsunternehmen über diesen Termin zu informieren. Über das Bestattungshaus wird dann die Traueranzeige in der Tageszeitung veröffentlicht.

Das Trauergespräch mit dem Pfarrer

Im Trauergespräch geht es darum, einen Einblick in das Leben des Verstorbenen zu bekommen. Ebenso werden Fragen zum Ablauf des Trauergottesdienstes geklärt (Musik, Liedwahl, evetuell biblische Texte, Gebete). Wünsche der Angehörigen können nach Rücksprache mit dem Pfarrer Berücksichtigung finden. 

Der Trauergottesdienst

Der Trauergottesdienst beginnt in der Kirche und wird am Grabplatz beendet. Psalmgebet, Schriftlesung, Predigt, Gesang, Stille, Fürbitte sind die wesentlichen Bestandteile des Gottesdienstes in der Kirche. Nach ca. 40 Min. wird dieser  am Grabplatz mit der Beisetzung, Vaterunsergebet, Segen über die Gemeinde und Abschied der Angehörigen fortgesetzt. Bei einer Erdbestattung gibt es in unserer Gemeinde die Tradition, dass der Weg von der Kirche zum Grabplatz mit dem Vorhaltekreuz begleitet wird. Dieses trägt ein Konfirmand. Er bekommt dafür 10,- EUR. Die Angehörigen bzw. das beauftragte Bestattungshaus sorgen für Blumen auf dem Altar. Den Organisten stellt in der Regel die Kirchengemeinde. Dieser bekommt derzeit 40,- EUR Honorar. Zum Gottesdienst wird öffentlich eingeladen. Wie in jedem anderen Gottesdienst auch, erbittet die Kirchengemeinde an der Kirchentür deshalb die Gabe der Kollekte.    


Unsere Gemeinde ist Träger der Friedhöfe in:

- Rüdersdorf

- Mühlsdorf

- Pörsdorf

- Reichardtsdorf

- Niederndorf

- Harpersdorf

- Kraftsdorf

Jeder dieser kirchlichen Friedhöfe steht gemäß bestehender Friedhofssatzungen grundsätzlich allen Bewohnern der jeweiligen Orte zur Verfügung, unabhängig ihres religiösen Bekenntnisses. Weltliche und kirchliche Trauerfeiern sind hier möglich.

All unsere Kirchen stehen für weltliche Trauerfeiern nicht zur Verfügung. Stattdessen besteht die Möglichkeit zur Feier eines Gottesdienstes zur Verabschiedung eines Nichtkirchenmitgliedes. Diesen Gottesdienst leitet stets ein Pfarrer/einePfarrerin. Auch hier wird miteiander gebetet gesungen und auf Gottes Wort gehört. Darüberhinaus wird für solch einen besonderen Trauergottesdienst eine Kirchraumbenutzungsgebühr von aktuell 150,-EUR zuzüglich einer Gebühr von 150,- EUR für die Kasualrede erhoben. Kirchenmitglieder sind von diesen Gebühren befreit.

Mit den Grünpflegearbeiten auf den Friedhöfen Niederndorf, Harpersdorf, Kraftsdorf und Rüdersdorf ist Herr Tischendorf aus Töppeln beauftragt.  Sie erreichen ihn mobil unter  01578/8157432. Dank Ihrer jährlichen Friedhofsgebühren ist es uns möglich, 6 Mähgänge im Jahr zu finanzieren. Aufgrund der derzeit noch (!) gering gehaltenen Gebühren auf den Friedhöfen, setzen wir andererseits auf Ihr Verständnis und Ihr eigenes Mittun, wenn es darum geht, Mißstände nicht nur aufzuzeigen und anzuklagen, sondern auch selbst bei der Beseitigung mitzuhelfen. Die Bestimmungen der Friedhofsordnung sind zu befolgen. Hierzu zählt auch, dass Vasen, Kannen und Gläser hinter Grabsteinen nichts zu suchen haben. Dort wo sie unrechtmäßig abgestellt sind, wird in einem Radius von 0,5 m nicht gemäht. Private Daueranpflanzungen im Bereich der Grünen Wiese sind untersagt. Der Grünpfleger ist angewiesen, diese zu entfernen.

 

Zentrale Friedhofsverwaltung für die Friedhöfe der Kirchengemeinde

Für all Ihre Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Kirchengemeinde:

 

Sprechzeit nach tel. Vereinbarung 

Tel: 036606-60964/ -84412, Fax: -60965

 

 

Neue Gebührensatzung für die Friedhöfe der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Rüdersdorf-Kraftsdorf in den Dörfern Niederndorf, Harpersdorf, Kraftsdorf, Mühlsdorf, Pörsdorf, Rüdersdorf und Reichhardtsdorf zum 01.01.2024

Seit zwei Jahren hat eine Friedhofsarbeitsgruppe eine gemeinsame einheitliche Gebührensatzung gemäß den Vorgaben des neuen landeskirchlichen Friedhofgesetzes erarbeitet. Ab 01.01.2024 werden auf allen Friedhöfen in kirchlicher Trägerschaft im Gemeindegebiet dieselben Gebühren und Regularien gelten.

Was muß ich wissen, was muß ich tun?

Im Dezemberamtsblatt der Kommune Kraftsdorf 12/2023 - abrufbar unter www.kraftsdorf.de wird die neue Gebührensatzung für die Friedhöfe zusammen mit notwendigen Zusatzbeschlüssen vollständig veröffentlicht.

Mit Inkrafttreten der neuen Gebührensatzung ab 01.01.2024 werden keine jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühren mehr fällig. Die bisherigen Barkassentermine entfallen somit. Bitte kündigen Sie zum 31.12.2023 auch Ihre hierfür eingerichteten Daueraufträge. Zeitgleich werden Sie bis zum Jahresende dringend gebeten, ausstehende jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühren zu begleichen.

Wenn Sie sich diesbezüglich unsicher sind, können Sie sich zu den Sprechzeiten im Pfarramt melden.

Die Liege- und Ruhezeiten werden mit Inkrafttreten der neuen Ordnung reduziert: Waren es bisher im Erlbachtal 30 Jahre für Urnen- und Erdbestattungen sowie in den Bergdörfern 20 Jahre für Urnen- und 30 Jahre für Erdbestattungen, so wurden diese nun den Mindestliegezeiten des Thüringer Friedhofgesetzes angepasst.

Ab dem 01. 01. 2024 gelten daher nun folgende Ruhezeiten:

Urnenbestattungen: 15 Jahre

Erdbestattungen: 20 Jahre

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, nach Ablauf der Mindestliegezeit die Grabstätte nach den Richtlinien des Friedhofsgesetzes der Landeskirche kostenpflichtig zu verlängern.

Bestehende Gräber (erworbene Nutzungsrechte) werden mit Inkrafttreten der neuen Gebührensatzung kostenfrei auf die Mindestliegezeiten reduziert und behalten ihre Gültigkeit. Die neuen Grabgebühren werden erst bei Neubelegung eines vorhandenen Grabplatzes beziehungsweise bei Neuerwerb einer Grabstelle fällig.

Die Liege- und Ruhezeiten richten sich ausschließlich nach dem Grabtyp (Urnen- oder Erdbegräbnisstätte) und nicht nach der Bestattungsart! Wird eine Urne beispielsweise in einer Erdbegräbnisstätte beigesetzt, so gilt in diesem Fall für die Urne eine 20-jährige Liegezeit.

Wir sind uns dessen bewusst, dass sich die Kosten bei einem Sterbefall für Sie drastisch erhöhen werden. Diese Kosten entstehen Ihnen jedoch nur einmalig beim Grabstättenerwerb oder einer Grabstättenverlängerung. Anzumerken sei, dass die zu erwartenden Gebühren nun mit bereits aktuellen Gebührensatzungen anderer Friedhöfe in der Region vergleichbar ist.

Als Friedhofsträger sind wir angehalten, kostendeckend und nicht gewinnorientiert zu arbeiten. Alle Ausgaben des Friedhofträgers müssen auch vollständig durch Einnahmen gedeckt werden. Folgende Ausgaben sind zu finanzieren:

  • ·       Grünschnitt- und Baumfäll/kontrollarbeiten,
  • ·       Kosten der Kompostentsorgung,
  • ·       Verwaltungs- und Personalkosten,
  • ·       Versicherungsleistungen und Wasserversorgung sowie
  • ·       Investitions- und Instandhaltungskosten

An dieser Stelle nochmals anzumerken ist, dass auch in der Zukunft im Erlbachtal nur dort gemäht wird, wo die Friedhofsordnung eingehalten wird. Dies betrifft insbesondere die nicht ordnungsgemäße Ablage von Gestecken, Töpfen, Vasen etc. vor den Kissensteinen der Urnengemeinschaftsanlage. Des Weiteren spiegeln sich in der neuen Gebührenordnung auch die dramatisch erhöhten Kosten der Kompostentsorgung wider. Bitte achten Sie unbedingt auf genaue Mülltrennung, da dies in der Vergangenheit ursächlich zur Erhöhung der Kosten beigetragen hat.

Die Berechnung der Gebühren beruht auf einer Kostenkalkulation der Jahre 2019 bis 2021. Die aktuelle Gebührensatzung gilt für die kommenden drei Jahre also von 2024 bis einschließlich 2026. Danach erfolgt eine Überprüfung der Kosten sowie ggfs. eine Gebührenanpassung.

Das bereits 2021 in Kraft getretene neue Friedhofsgesetz unserer Landeskirche finden Sie zum Nachlesen unter: https://www.kirchenrecht-ekm.de/document/47243.

§ 36 verweist auf die Gärtnerische Gestaltung, die es weiterhin einzuhalten gilt.

Bei weiteren Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich gerne zu den Sprechzeiten an uns.

 

WICHTIGE INFORMATION zur Grünschnitt– und Restmüllentsorgung auf den kirchlichen Friedhöfen im Gemeindegebiet

Aus aktuellem Anlass weist die Friedhofsverwaltung nachdrücklich und wiederholt darauf hin, dass in den Kompostanlagen der Friedhöfe nur und ausschließlich kompostierbarer Grünschnitt zu entsorgen ist, der bei der Grabpflege auf dem Friedhof anfällt.

Wie hinreichend bekannt sein dürfte, gehören Drahtgeflecht, Plastikschalen und Glas nicht in den Kompost. Nehmen Sie diese Abfälle bitte mit nach Hause und entsorgen Sie sie dort. Aufgrund der Faulheit, Verantwortungslosigkeit und Nachlässigkeit Einzelner in der Mülltrennung werden die erheblichen Mehrkosten in der Grünschnittentsorgung gewiß allen Nutzern in Rechnung gestellt werden müssen. 

 

Wichtige Mitteilung zu den Urnengemeinschaftsgrabanlagen im Erlbachtal

Aus aktuellem Anlaß ist insbesondere für Harpersdorf daran zu erinnern, daß auf der Urnengemeinschaftsgrabanlage mit Kissenstein es nicht gestattet ist, Anpflanzungen, Vasen und Blumenschalen auf der Grasfläche abzustellen. Überall dort, wo ein ungehindertes Mähen nicht gewährleistet werden kann, sind die Grabpfleger selbst für den Rasenschnitt verantwortlich. Mit den derzeit noch überaus günstigen jährlichen Friedhofsgebühren können wir monatlich eine Mahd auf unseren Friedhöfen finanzieren, nicht jedoch die Beräumung von Vasen und Gebinden auf den Grasflächen. Die mit den Mäharbeiten beauftragte Firma ist berechtigt, diese Dinge zu beräumen, um Arbeitsfreiheit und Arbeitsschutz zu gewährleisten.

 


  © 2013 - 2020 Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rüdersdorf/Kraftsdorf  | Tel.: 036606 / 84412  | E-Mail: ruedersdorf@t-online.de