Gemeindekirchenrat
Der Gemeindekirchenrat ist das Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde. Die Vertreter werden durch Wahl für 6 Jahre in ihr Amt als Gemeindekirchenrat/-Gemeindekirchenrätin gewählt. Gemeinsam nehmen sie die Leitungsverantwortung der Kirchgemeinde wahr.
Zu Mitgliedern des Gemeindekirchenrates wurden gewählt für:
Mühlsdorf: Georg Fischer,
Harpersdorf: Ursula Grabengießer, Jörg Drößiger
Pörsdorf: Marion Beck
Niederndorf: Monika Grzanna
Kraftsdorf. Simone Straßburger, Frank Sachse,
Rüdersdorf: Kerstin Precht, Sabine Nagler
Reichardtsdorf: Conny Edel
Zu Stellvertretern wurden gewählt für:
Mühlsdorf: Ingo Weidhaas
Harpersdorf: Marion Pfeifer
Niederndorf: Bernd Becker
Kraftsdorf: Gloria Häßelbarth-Heerling, Robert Präßler
Reichardtsdorf: Ulrike Schenke (nicht stimmberechtigtes berufenes Mitglied)
Ebenso wurden in einigen Orten örtliche Beiräte (=Sprengelräte) gewählt.Diese nehmen zusammen mit den Mitgliedern des Gemeindekirchenrates in ihren jeweiligen Heimatorten örtliche Aufgaben rund um "ihre Kirche" wahr. Sie sind wie Gemeindekirchenratsmitglieder zugleich Ansprechpartner für kirchliche Belange in den Einzelortschaften:
Harpersdorf: Dietmar Schmeißer
Pörsdorf: Winfried Beck, Uwe Carius
Niederndorf: Olaf Türpisch
Rüdersdorf: Silvia Bocklisch, Kai Hendreich, Doreen Grau, Madlen Lang, Mandy Krug, Andrea Senf
Vorsitzende des Gemeindekirchenrates:
Frau Simone Straßburger, Str. der Einheit 2, 07586 Kraftsdorf, Tel: 036606-60742
Delegierte unserer Gemeinde in der Kreissynode Gera
Frau Kerstin Precht, Rüdersdorf; Stellv.: Bernd Becker, Niederndorf
Nächste Sitzung des Gemeindekirchenrates
Do., 07.11.2024, um 19:30 Uhr im Pfarrhaus Rüdersdorf
Infektionsschutzkonzept der Kirchgemeinde
1. Einführung - Vorbemerkung
Vorliegendes Infektionsschutzkonzept orientiert sich in den Bestimmungen und in der Durchführung an die Vorgaben kommunaler und kirchlicher Entscheidungsträger und hat seinen Gültigkeitsbereich in den Räumlichkeiten und Liegenschaften der Kirchengemeinde Rüdersdorf-Kraftsdorf.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist für die Aufstellung, Umsetzung/Vollzug und gegebenenfalls notwendige Anpassung des Infektionsschutzgesetzes der Gemeindekirchenrat verantwortlich. Die Gemeindekirchenratsvorsitzende Frau Simone Straßburger ist zusammen mit ihrem Stellvertreter Pfarrer Christian Kurzke verantwortlich im Sinne von §3 Abs 2 der Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung -ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO-) Vom 12. Mai 2020. Die Geschäftsführung der Kirchgemeinde nimmt Pfr. Christian Kurzke als Pfarrstellenbesitzer wahr. Die Gemeinde und Pfarrstelleninhaber sind den Weisungen, Gesetzen und Anordnungen der Ev. Kirche in Mitteldeutschland verpflichtet. Insofern sind nicht nur kommunale, staatliche oder behördliche Anweisungen für die Kirchgemeinde bindend, sondern ebenso auch kirchliche Durchführungsbestimmungen/Gesetze/Dienstanweisungen der Ev. Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Im Zweifel entscheidet der Gemeindekirchenrat. Dabei ist grundsätzlich der bessere Schutz vorzuziehen.
2. Folgende Objekte stehen in Nutzung der Kirchgemeinde
• Ev. Kirche Niederndorf – ca. 75 qm, Raumhöhe 5 m, Sitzplätze 55 Pers.
• Ev. Kirche Harpersdorf – ca 150 qm Raumhöhe 5,5m, Sitzplätze 110 Pers.
• Ev. Kirche Kraftsdorf: ca. 420 qm, Raumhöhe 9,40 m Sitzplätze ca 440 Pers.
• Ev. Kirche Mühlsdorf: 74 qm; Raumhöhe: ca 5,20m; Sitzplätze: 65 Pers.
• Ev. Kirche Pörsdorf: 91 qm; Raumhöhe ca 5,60m, Sitzplätze ca. 80 Pers.
• Ev. Kirche Reichardtsdorf 176 qm, Raumhöhe 8,20m, Sitzplätze: ca: 100 Pers.
• Ev. Kirche Rüdersdorf: ca 300 qm, Raumhöhe 9,40 m Sitzplätze: ca. 312 Pers.
• Ev. Pfarramt Rüdersdorf, im EG Pfarrbüro, Chorprobenraum, WC, Gemeindeküche, Gesprächsraum, Archiv, im 1.EG Wohnung Fam. Kurzke, Grundfläche 147 qm, im Chorraum Maximalbestuhlung 25
• Pfarrhaus Kraftsdorf: EG mit Archiv, Gemeindeküche, WC, Gemeinderaum, 1.OG und DG vermietet
• Ev. Gemeindezentrum Rüdersdorf: ca 120 qm, Raumhöhe UG: 3,80 im OG Jugendraum im Spitzdach 1m-2,20 m Zum Gemeindezentrum gehört eine Küche, WC, Maximalbestuhlung: ca 60 Personen
Unter Wahrung des Sicherheitsabstandes von 1,5 m stehen in den Kirchen max folgende Plätze zur Verfügung:
- Ev. Kirche Niederndorf – 20 Pers.
- Ev. Kirche Harpersdorf – 38 Pers.
- Ev. Kirche Kraftsdorf - 147 Pers.
- Ev. Kirche Mühlsdorf - 22 Pers.
- Ev. Kirche Pörsdorf - 27 Pers.
- Ev. Kirche Reichardtsdorf - 33 Pers.
- Ev. Kirche Rüdersdorf - 104 Pers.
3. Begehbare Grundstücksflächen unter freiem Himmel in Nutzung/Besitz der Kirchengemeinde:
• Friedhof und Kirchvorplatz (=Parkplatz Kindergarten) Kraftsdorf
• Pfarrgarten Kraftsdorf, Str. d. Einheit 44
• Harpersdorf- Friedhof
• Niederndorf – Friedhof
• Mühlsdorf- Friedhof
• Pörsdorf – Friedhof
• Reichardtsdorf – Friedhof
• Rüdersdorf – Pfarrgehöft und Friedhof
4. Angaben zur raumlufttechnischen Ausstattung
• Ev. Kirche Niederndorf – ein Haupteingang, Belüftung über Fenster, Kirche wird im Winter elektrisch beheizt mit ca 10 Ölradiatoren,
• Ev. Kirche Harpersdorf: Haupteingang für Gemeinde Sakristeitür, Durchzugeffekt, Bankheizung vorhanden
• Ev. Kirche Kraftsdorf: 2 Eingänge je zu Seitenschiff und Westseite für Gemeinde, Sakristeitür im Osten Durchzugeffekt, einzelne Fenster zu öffnen, Bankheizung vorhanden, im Winter wegen Größe des Raumes zu kalt
• Ev. Pfarrhaus Kraftsdorf: Archiv – eingebautes elektrisches Dauerlüfterrad, Teeküche – Fenster, Zwangslüfterrad elektr. zuschaltbar, WC – Fenster und Lüfterrad gekoppelt an Lichtschalter, Gemeinderaum: 5 Fenster auf Süd und Ostseite, Heizung über Nachtspeicheröfen, Kachelofen in Archiv und Gemeinderaum vorhanden (wird nicht benutzt).
• Ev. Kirche Mühlsdorf: Fensterteilbereiche zu öffnen, ein Haupteingang, Bankheizung vorhanden
• Ev. Kirche Pörsdorf: Fensterteilbereiche zu öffnen, ein Haupteingang, Bankheizung vorhanden Altarraum wird nur während der Veranstaltungen mit mobilem Propangasgerät beheizt.
• Ev. Kirche Rüdersdorf: Westseite 3 Türen für Mittelgang, und Emporenabgänge, Sakristeitür, Seitenschiffportal (Durchzugeffekt), Bankheizung vorhanden
• Ev. Gemeindezentrum Rüdersdorf, 3 Eingangstüren davon 2 in den Gemeindesaal, Fenster auf gegenüberliegender Front, im Dachgeschoss gegenüberliegende Doppelfenster (überall Durchzugeffekt, offener Kamin im Gemeinderaum in jährlicher Prüfung /Wartung, Fußbodenheizung, WC fensterlos mit Zwangslüftungen gekoppelt an Lichtschaltung, Küche mit Fenster
• Pfarrhaus Rüdersdorf: Chorsaal, Fenster Südseite, Durchzug mit gegenüberliegenden Küchenfenstern und Archiv. Weiterhin gibt es Fenster im Pfarrbüro, Pfarrarchiv, kleiner Gesprächsraum, WC, Doppelflügel-Eingangstür vorne und Tür gegenüberliegend auf Hofseite (auch hier Durchzugeffekt)
• Ev. Kirche Reichardtsdorf: Portaltür auf Westseite, Sakristeitür gegenüberliegend (Durchzugeffekt), Kirche ist sehr gut beheizbar: Erdgasheizung - Wärmezufuhr über zwei
Industrielüfteranlagen, zusätzlich elektr. Sitzheizung im Kirchenschiff vorhanden
5. Maßnahmen zur regelmäßigen Be- und Entlüftung
Vor- und nach jedem Gottesdienst ist die Kirche (Gebäude) gut zu durchlüften. Alle Objekte werden mind. 1x wöchentlich durch ehrenamtliche Küster (Fr. R. Riess – Kraftsdorf, Fr. G. Bräuner – Rüdersdorf, bzw. durch Kirchälteste der Orte aufgesucht. Falls nötig erfolgt hier eine regelmäßige Lüftung. Kirchälteste der Orte übernehmen bei Veranstaltungen/Gottesdiensten den Küsterdienst gemäß des im GKR verabredeten Dienstplanes. Die Aufgaben des Küsters sind allen Kirchältesten und ebenso auch den regionalen Sprengelräten in der 1. Sitzung der laufenden Legislatur schriftlich bekannt gegeben worden. Hierzu zählt neben Läutedienst auch die Belüftung, Beheizung der Räumlichkeiten.
Im Belüftungskonzept der oftmals nicht oder schlecht beheizbaren Kirchen ist darauf zu achten, dass hohe Temperaturunterschiede Außen/Innen vermieden werden – Gefahr von Kondensatbildung und Schimmelbildung an den Wänden, Bei hoher Luftfeuchtigkeit draußen ist das Lüften der Kirche zu unterlassen. Es sind Vorkehrungen (Gitter, Absperrungen) zu treffen, damit während des Lüftens keine Tiere/Vögel sich in das Kircheninnere verirren.
6. Maßnahmen zur weitgehenden Gewährleistung des Mindestabstands nach § 1 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer COVID 19 Maßnahmefortentwicklungsverordnung vom 12.5.2020
Im Gültigkeitszeitraum verschärfter Infektionsschutzmaßnahmen gilt, der durch Behörden, Länder, Bund und Landeskirche festgelegt wird, gilt die 1,5 m Abstandsregel auch in kirchlichen Räumen. Sitzplatzmöglichkeiten in den Kirchenbänken sind sichtbar gekennzeichnet (Kissen auf Sitzplatz, Aufkleberpunkt. Die Sitzplatzbelegung erfolgt auf jeder zweiten Sitzbank, um auch nach hinten und vorn die 1,5 m Regelung beachten zu können.
Beim Betreten und Verlassen ist durch Ansage darauf hinzuweisen, dass auch hier die 1,5 m Regelung Gültigkeit hat. Wo mehr als ein Zugang zur Kirche vorhanden ist, sollen alle Ausgänge auch genutzt werden, um Personenstaus zu vermeiden.
7. Maßnahmen zur angemessenen Beschränkung des Publikumsverkehrs
a) durch landeskirchliche oder behördliche und kommunaleTräger kann ein Maximum an Besuchern festgelegt und aufgehoben werden (bisher 20 Pers Maximum in geschlossenen Räumen, 50 Personen außerhalb im Freien). Dies gilt auch für Trauerfeiern, Taufen und Hochzeiten.
b) ergeben sich auch aus den reduzierten Sitzplatzmöglichkeiten unterschiedlich großer Kirchen und wechselnder Besucherstärken. Familienverbände, die in einem Haushalt dauerhaft zusammenleben sind nicht an den Mindestabstand gebunden.
Veranstaltungen, zu denen schon im Vorfeld absehbar ist, dass mehr Personen kommen werden als Sitzplatzmöglichkeiten unter Wahrung des Mindestabstandes zur Verfügung gestellt werden können sind a) an einen anderen größeren Ort (Innen- oder Außenbereich) zu verlegen, b) zeitlich zu splitten und statt einem Angebot zwei nachfolgende anzubieten, c) Personenteilnahmebeschränkung durch zuvor gehende obligatorische Voranmeldung beim Veranstalter/im Pfarramt.
8. Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln in der KG Rüdersdorf-Kraftsdorf
Bei allen Veranstaltungen der Kirchgemeinde sind die Infektionsschutzempfehlungen des Robert-Koch Instituts sowie die Empfehlungen unserer Landeskirche einzuhalten. Dies gilt für alle Beteiligten und Besucher.
Gegenwärtig ist ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime notwendig. Die Möglichkeit der Eigendesinfektion ist beim Betreten und Verlassen einer Veranstaltung umzusetzen. Verantwortlich hierfür ist der Küsterdienst. Er kümmert sich als Einlaßdienst auch um das Führen einer Besucherliste. Hierin verzeichnet sind Name, Adresse und Telefonnummer. Die Teilnehmerliste ist 4 Wochen im Pfarramt aufzubewahren und danach zu vernichten. Auf Verlangen ist sie den staatlichen und/oder kirchlichen Behörden vorzulegen.
Beim Verlassen und Betreten der Kirche achtet der Küsterdienst darauf, dass es zu keinen Personenansammlungen im Türbereich kommt. Die Besucher werden gebeten, einzeln und unter Wahrung des Sicherheitsabstandes die Kirche zu verlassen während eines längeren Orgelvor- und Nachspiels.
Personen mit Covid-19 Symptomen sowie Erkältungssymptomen sind durch den Einlaßdienst (Küster) von der Veranstaltung auszuschließen. Küsterdienst, Gemeindekirchenrat und Pfarrstelleninhaber können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
Gegenwärtig besteht auch während des Gottesdienstes die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Beteiligten. Auf eine Husten- und Niesetikette ist zu achten (Niesen und Husten in Armbeuge) Auf das Singen (Gemeindegesang und Chorgesang) und Musizieren mit Blasinstrumenten ist nach Empfehlung der Landeskirche weitestgehend zu verzichten. Inwiefern hierdurch eine verstärkte Aerosolbelastung besteht, ist Gegenstand laufender Untersuchungen. Es liegen keine Gesangbücher aus. Die Besucher sind gebeten, ihr eigenes mitzubringen oder aber für die Dauer der Beschränkungen sich eins dauerhaft in ihrer Gemeinde auszuleihen.
Taufe und Abendmahl sind kontaktlos zu gestalten. Gottesdienste sollen nach Empfehlung der Landeskirche eher Andachtscharakter und nicht länger als 30 Min im Richtwert haben.
Die Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln werden ortsüblich bekanntgegeben (Amtsblatt 05/2020 der Kommune Kraftsdorf, regelmäßige Abkündigungen, Plakate und Website der Kirchgemeinde)
9. Ergänzungen/Schlußbestimmungen
Die landeskirchliche Rundverfügung Nr. 2-2020 vom 04.05.202023 sowie Handlungsempfehlungen der VBG vom 12.05.2020 sind beigefügt und Bestandteil des vorliegenden Infektionsschutzkonzeptes der Kirchgemeinde Rüdersdorf-Kraftsdorf.
Beschlossen durch den GKR in der Sitzung vom 14.05.2020